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Schießsport

Das Waffengesetz (WaffG)
 
Eines der elementarsten Themen mit dem sich unser Schießsport befasst und gegenwärtig in Betracht gezogen werden muss, wenn es um den Umgang mit unseren "Sportgeräten" geht, ist das Waffengesetz.
 
Mit Waffen darf man auf keinen Fall verantwortungslos umgehen. Das Gefahrenpotential ist enorm und der kleinste Fehler im Umgang mit Waffen und deren Aufbewahrung kann zu fatalen Folgen führen. Wir vom CKW befürworten die strengen Reglementierungen dieses Gesetzes. Nur so ist es gewährleistet, dass Waffen nicht in die falschen Hände geraten können und Missbrauch damit betrieben wird.
 
Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen oder der Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es befasst sich unter anderem mit den folgenden Bestimmungen: 

Voraussetzung für Waffen- und Munitionserlaubnisse, Altersgrenzen, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis, Erteilung von Erlaubnissen, Waffenbesitzkarte (WBK), Erwerb, Besitz, Führen und Schießen, Transport von Schusswaffen, Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen, Jäger, Sportschützen, Schießsportverbände, schießsportliche Vereine und weitere Personengruppen, Schießen auf Schießstätten, Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten, Überlassen von Waffen oder Munition, berechtigte Personen, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Aufbewahrung von Waffen und Munition, erforderliche Vorkehrungen, Sicherheitsbehältnisse, Sicherungssysteme, sonstige waffenrechtliche Vorschriften wie Auskunfts- und Vorzeigepflichten, verbotene Waffen und Waffenverbote für den Einzelfall, Bußgeld und Strafvorschriften, Verwaltungsvorschriften usw.
 
Letztendlich ist anzumerken, dass kein Gesetz unüberlegte bzw. unvorsichtige Handlungen oder sogar vorsätzliche Taten verhindern kann. Unser Verein steht für den Spaß an der Ausübung unserer Sportart in freundschaftlicher Umgebung und achtet strikt darauf, dass alle Maßnahmen ergriffen werden um die Sicherheit unserer Mitglieder jederzeit zu gewährleisten.



Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
 
 
 
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